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Selbständige und Unternehmer
Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.
Zur unangekündigten Kassen-Nachschau hat das Bundesfinanzministerium Einzelheiten in einem Schreiben geregelt.
Die Pauschalversteuerung von betrieblich veranlassten Zuwendungen mit 30 % ist nur möglich, wenn die Zuwendung zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Leistung erfolgt.
Sowohl die Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus dem Verkauf einer Mitunternehmerschaft noch die Steuerbelastung der Personengesellschaft statt des verkaufenden Gesellschafters sind verfassungsgemäß.
Ob das Finanzamt auch die Kassenführung mit einem PC-Kassensystem anerkennen muss, wenn es keine Hinweise auf eine Manipulation gibt, bleibt eine Frage für die Finanzgerichte.
Per Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung alle anhängigen Einsprüche zu häuslichen Arbeitszimmern abgewiesen, die nicht ausschließlich für betrufliche Zwecke genutzt werden.
Das Finanzamt darf auch die Teilnahme eines Mitarbeiters der Gemeinde bei der Betriebsprüfung anordnen, weil die Gemeinde ein Beteiligungsrecht bei der Ermittlung der Gewerbesteuer hat.
Auch ein Jubiläumswochenende mit Rahmenprogramm kann größtenteils als Betriebsausgabe abziehbar sein, wenn die geschäftliche Veranlassung im Vordergrund steht.
Trotz Verbots des Bundesfinanzhofs will das Bundesfinanzministerium den Sanierungserlass in Altfällen mit Segen des Bundestags weiter anwenden.
Ein Unternehmen darf keine Rückstellung für den tarifvertraglichen Anspruch auf Nachteilsausgleich zu den laufenden Altersteilzeitverträgen bilden.
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kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig
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