Wir über uns

ATS GMBH

Start-up Beratung und Existenzgründung

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Als Ihre Steuerberaterkanzlei in Leipzig sind wir Ihr Ansprechpartner für steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Neben Lohnbuchhaltung und Buchführung sowie Jahresabschlüssen und Steuererklärungen legen wir besonders Wert auf intensive Beratung.

Dabei wenden wir uns sowohl an kleinere und mittlere Unternehmen (Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften) als auch an Freiberufler, Künstler sowie private Personen und Start-ups.

Kleine und mittlere Unternehmen

Einzel Unternehmen und Kapital Gesellschaften

Freiberufler, Künstler sowie private Personen und Start-ups

Ein Start-up-Unternehmen (von englisch to start up = „gründen, in Gang setzen“), auch Startup-Unternehmen, oder kurz Start-up[1] ist eine Unternehmensgründung mit einer innovativen Geschäftsidee und hohem Wachstums­potenzial.[2][3] Der Begriff ist wirtschaftsgeschichtlich relativ neu. Die Finanzierung wird dabei häufig wegen der hohen Risiken nicht über klassische Banken organisiert, sondern über Förderbanken und innovative Finanzierungsformen wie Wagniskapital und Crowdfunding. Oft haben die Start-ups es dabei mit einem jungen oder noch nicht existierenden Markt zu tun und müssen erst ein funktionierendes, skalierbares Geschäftsmodell finden. Haben sie dieses gefunden und etabliert, gelten sie allgemein nicht mehr als Startup. Ehemalige Startups bewahren sich mitunter die erfolgreichen Ansätze von Startups (wie Innovationsfähigkeit, Flexibilität, Modernität, flache Hierarchien), fördern sie durch Inkubatoren, gründen bzw. gliedern eigene Sparten als Startups aus (sogenannte Spinoffs), oder übernehmen Startups durch Zukäufe. Nicht jedes neu gegründete Unternehmen wird als Startup bezeichnet. Zum Beispiel starten Handwerks­betriebe wie Tischler und Friseure oder Freiberufler wie Architekten und Rechtsanwälte im Regelfall weder mit einer innovativen Geschäftsidee noch haben sie das vorrangige Ziel, schnell zu wachsen. Sie bedienen einen existierenden und bewährten Markt und gelten häufig als Existenzgründer. Beim Franchising ist der Franchisenehmer ebenfalls kein Startup, der Franchisegeber kann es hingegen durchaus sein. Copycat-Unternehmen im Tech-Bereich werden mitunter als Startups bezeichnet, erfüllen aber meist nur bedingt das Kriterium der Innovation, vielmehr führen sie diese häufig auf einem anderen Markt ein als das kopierte Unternehmen. Quelle Wikipedia

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Kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig