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In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.



Einkommensteuer - Immobilien

Die meisten Entscheidungen, die Immobilienbesitzer betreffen, sind schon im vergangenen Jahr gefallen.
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Die Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer auf ertragslose Grundstücke wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Auch die Kosten für die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags sind Werbungskosten, obwohl keine Einnahmen erzielt wurden.
Die Übertragung einer Immobilie von Eltern auf minderjährige Kinder ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn kein Ergänzungspfleger bestellt worden ist.
Es gibt keine Eigenheimzulage, wenn der Kaufpreis in Form eines Darlehens gestundet wird und der Darlehensvertrag einem Fremdvergleich nicht standhält.
Die Beauftragung und Bezahlung eines Werkvertrags durch einen Dritten ändert nichts an der Abziehbarkeit der Aufwendungen als Werbungskosten beim Immobilienbesitzer.
Garagen, die nachträglich errichtet und unabhängig von einem Mietwohnungshaus vermietet werden, können auch separat abgeschrieben werden.
Für den Immobilienkauf vom Ehegatten gibt es keine Eigenheimzulage - auch wenn der Ehegatte die Zulage selbst nicht in Anspruch genommen hat.
Die von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte sind für alle Beteiligten - Eigentümer, Finanzamt, Finanzgericht - bindend.

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ATS GmbH – Allgemeine Treuhand, Steuerberatungsgesellschaft
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig