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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Das Einkommen eines Kindes kann wegen der wieder in voller Höhe gewährten Entfernungspauschale nun unter der Einkommensgrenze liegen, womit ein nachträglicher Kindergeldanspruch entsteht.
Eine 2009 neu eingeführte Steuerbefreiungsvorschrift will die Finanzverwaltung nun auch für noch offene Fälle früherer Veranlagungszeiträume anwenden.
Die Prüfungsvorbereitung gilt als Berufsausbildung, sodass Eltern für diesen Zeitraum Anspruch auf Kindergeld haben.
Auch wenn ein Kind besonders schnell seinen Schulabschluss macht, haben seine Eltern erst ab dessen Volljährigkeit Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag.
Auch wenn Ehepartner die getrennte Veranlagung beantragen, kann das Finanzamt die zumutbare Belastung auf der Grundlage des gemeinsamen Einkommens berechnen.
Entlastungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden wie geplant umgesetzt.
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Fallbeilregelung beim Kindergeld wurde vom Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes plant die Koalition nun auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmer.
Sind die Eltern ebenfalls noch in der Familienversicherung, kann nun auch das Enkelkind beitragsfrei mitversichert werden.
Als außergewöhnliche Belastungen kommen auch die Aufwendungen für ein behindertes Kind in Frage, wenn ihm die Verwertung seines einzigen Vermögensgegenstandes nicht zumutbar ist.

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