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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids ist gerechtfertigt, wenn das Finanzamt dem Finanzgericht keine Unterlagen für den Grund der geänderten Steuerfestsetzung vorlegt.
Das Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Ab 2026 stellt Bayern als letztes Bundesland den Versand von Zahlungserinnerungen an fällig werdende Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer ein.
Befristet auf zwei Monate soll die Mineralölsteuer für Benzin und Diesel im Mai und Juni um rund 14 Cent pro Liter sinken, was einschließlich der Umsatzsteuer eine Senkung von 17 Cent ergibt.
Neben dem Steueränderungsgesetz 2025 und dem Aktivrentengesetz hat der Bundesrat den Weg für verschiedene weitere steuerliche Änderungsgesetze und Verordnungen frei gemacht.
Die Befreiung von E-Autos von der Kfz-Steuer wird bis 2035 verlängert und gilt dann für alle Fahrzeuge, die bis zum Jahr 2030 neu zugelassen werden. Ein neues Förderprogramm für E-Autos ist ebenfalls in Planung.
Dank positiver Konjunkturaussichten darf sich der Fiskus in den kommenden Jahren über steigende Steuereinnahmen freuen.
Bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand spielt es keine Rolle, ob bei einem Einspruch per E-Mail auch eine Lesebestätigung angefordert wurde oder nicht.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt auch E-Mails mit steuerlichem Bezug verlangen, soweit diese den Charakter von Handels- und Geschäftsbriefen erfüllen.
Auch wenn eine sorgfältige schriftliche Festlegung von Vereinbarungen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften immer anzuraten ist, handelt es sich dabei nicht um eine zwingende Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug.
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kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig
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