Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Vertragsverhandlung für Erbschaftsteuer nutzen
Der Erbe kann unter Umständen günstige Vertragsverhandlungen des Erblassers für die Erbschaftsteuer nutzen.
Grundsätzlich ist der gemeine Wert von GmbH-Anteilen für Zwecke der Erbschaftsteuer zwar aus den Verkäufen abzuleiten, die bereits vor dem Todestag des Erblassers wirksam zustande gekommen sind. Es ist jedoch auch zulässig, erst nach dem Todestag abgewickelte Verkäufe für die Erbschaftsteuer zu berücksichtigen - nämlich dann, wenn der Erblasser sich bereits vor dem Todestag mit dem Erwerber über den Wert der Anteile geeinigt hatte bzw. die Verhandlungen bereits so weit fortgeschritten waren, dass der spätere Vertragsabschluss mit dem Erben nur noch dokumentarische Funktion hat.
Die Eignung des vom Erblasser ausgehandelten Werts wird weder dadurch in Frage gestellt, dass eine andere Person, nämlich der Erbe, den Vertrag erst später abschließt noch durch die Tatsache, dass dem Vertrag naturgemäß der eigene Entschluss des Erben zugrunde liegt, der allerdings mit dem Willen des Erblassers übereinstimmt.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig