Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne Entgeltangabe
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und die umsatzsteuerrechtliche Praxis scheinen sich beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne Aufführung des Entgelts zu widersprechen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Rechnung, in der zwar der Bruttopreis, der Steuersatz und der Umsatzsteuerbetrag, nicht aber das Entgelt ausgewiesen ist, grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. In der Praxis wird dies aber oft noch anders gehandhabt, denn die sogenannte Vereinfachungsregelung erlaubt den Vorsteuerabzug auch dann, wenn der Rechnungsaussteller in seiner Rechnung Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe angegeben und zusätzlich den Steuerbetrag vermerkt hat.
Gemäß dem Bundesfinanzministerium soll die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs allgemein gelten. Die Vereinfachungsregelung kann jedoch bis zum 31. Dezember 2001 angewendet werden, damit die betroffenen Unternehmer ihre Abrechnungen und Quittungen bis dahin entsprechend umstellen und anpassen können.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig