Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249

Aktuelles

ATS GMBH

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr

Bleiben Sie informiert

In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.



Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist bei Immobilien

Weil die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist teilweise verfassungswidrig war, hat die Finanzverwaltung jetzt geregelt, wie in den noch offenen Fällen zu verfahren ist.

Letzten Sommer hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist bei Immobilien von zwei auf zehn Jahren dann verfassungswidrig ist, wenn auch die Wertzuwächse besteuert werden, die noch vor der Verkündung der Änderung steuerfrei hätten realisiert werden können. Das Bundesfinanzministerium hat nun erläutert, wie diese Entscheidung in der Praxis zu handhaben ist.

Wurde die Immobilie vor dem 1. April 1999 verkauft, ist der Wertzuwachs steuerfrei. Bei einem späteren Verkauf kommt es darauf an, ob die alte Zweijahresfrist am 31. März 1999 bereits abgelaufen war. Ist das nicht der Fall, dann ist der volle Wertzuwachs steuerpflichtig, andernfalls muss der Veräußerungsgewinn aufgeteilt werden. Vereinfachend wird der Veräußerungsgewinn dazu linear auf die Gesamtbesitzzeit aufgeteilt, und nur der Anteil besteuert, der auf die Besitzzeit nach dem 31. März 1999 entfällt. Der Steuerzahler hat allerdings die Möglichkeit, dem Finanzamt nachzuweisen, dass der steuerfreie Wertzuwachs vor der Verkündung der Gesetzesänderung höher ausgefallen ist.


Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 309 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 309

Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.

Treten sie mit uns in Kontakt

ATS GmbH – Allgemeine Treuhand, Steuerberatungsgesellschaft
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig