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Aktuelles zur Altersvorsorge

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In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.



Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen

Nur die nicht durch Versicherungen erstatteten Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Nach Meinung des Bundesfinanzhofs sind Pflegekosten nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie auch selbst getragen werden. Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung und das von einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung gezahlte Pflegetagegeld sind also von den Kosten abzuziehen.


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