Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Vorsteuerabzug aus Mieten und anderen Dauerleistungen
Eine Bestätigung des Vermieters über die zu zahlende Miete genügt nach Ansicht des Finanzgerichts Saarland für den Vorsteuerabzug aus einer Mietzahlung
Bei Mietverträgen wird die abgerechnete Leistung, also die Vermietung, erst durch die monatlichen Zahlungsaufforderungen oder -belege konkretisiert. Erst damit erhält die vereinbarte Monatsmiete einschließlich dem Umsatzsteuerbetrag die erforderlichen tatsächlichen Ergänzungen, aufgrund derer eine für den Vorsteuerabzug ausreichende Leistungsbeschreibung angenommen werden kann. Allerdings ist es nach Ansicht des Saarländischen Finanzgerichts ernstlich zweifelhaft, ob nicht auch eine Bestätigung des Vermieters über die geschuldete und insgesamt zu zahlende Miete genügen kann, um die Angaben im Mietvertrag so zu konkretisieren, dass ein Vorsteuerabzug aus der geschuldeten Miete erfolgen kann. Das Gericht hat jedoch die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen, weil zu dieser Frage noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig