Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Kauf von Grundstücken unter aufschiebenden Bedingungen
Unter die Grunderwerbsteuer kann auch der Kauf von Gesellschaftsanteilen fallen; hat die Gesellschaft aber Grundstücke unter aufschiebenden Bedingungen gekauft, zählen diese Grundstücke nur dann, wenn die Bedingungen beim Kauf der Anteile bereits erfüllt sind.
Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein Grundstück, so fällt auch auf den Kauf von Gesellschaftsanteilen unter bestimmten Voraussetzungen Grunderwerbsteuer an. Hat die Gesellschaft aber ein Grundstück unter einer aufschiebenden Bedingung gekauft, so gehört es erst ab Eintritt der Bedingung zu ihrem Vermögen, und zwar auch dann, wenn bereits zuvor die Auflassung erklärt wird. Der Bundesfinanzhof gab damit dem Käufer einer Bauträger-GmbH Recht, der die GmbH zwar nach der Auflassung der Grundstücke, aber noch vor Eintritt der aufschiebenden Bedingung erworben hatte. Die Grunderwerbsteuer kann ungeachtet der Auflassung erst mit dem Bedingungseintritt entstehen, weil der Kaufvertrag bis zu diesem Zeitpunkt schwebend unwirksam ist.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig