Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Vernichtung von Akten ist keine Entschuldigung
Wenn das Finanzamt die Steuer jahrelang zu niedrig festsetzt, darf es nicht einfach die bestandskräftigen Bescheide nachträglich mit der Begründung ändern, dass der Fehler erst so spät entdeckt wurde, weil die vom Steuerzahler ursprünglich vorgelegten Unterlagen inzwischen vernichtet wurden.
Auch wenn ein bereits bestandskräftiger Steuerbescheid die fällige Steuer zu niedrig ansetzt, darf ihn das Finanzamt nicht einfach ändern, wenn es seiner Verpflichtung, vor Erlass eines Bescheides den Sachverhalt von Amts wegen ausreichend zu ermitteln, nicht oder nicht genügend nachgekommen ist. Sofern der Steuerzahler bei einem jährlich gleichbleibenden Sachverhalt alle relevanten Angaben zu Beginn gemacht hat, darf er sich auf die Steuerfestsetzung verlassen. Das Finanzamt kann sich nicht darauf berufen, dass es die falsche Steuerfestsetzung erst so spät entdeckt hat, weil die seinerzeit vorgelegten Unterlagen mittlerweile vernichtet wurden. In dem Fall, meint das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, hätte es die Unterlagen eben nochmal beim Steuerzahler anfordern müssen.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig