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Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
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In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Geistheiler unterliegt der Umsatzsteuerpflicht
Die Seminare eines Geistheilers sind gleich aus mehreren Gründen keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.
Die Umsätze einer Geistheilerin, die Seminare anbietet, sind nicht als Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Für eine Steuerfreiheit müsste eine Heilbehandlung der Patienten durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erfolgen, meint das Finanzgericht Baden-Württemberg. Dafür fehle es hier nicht nur an der notwendigen Berufsqualifikation, sondern auch an einer individuellen Behandlung mit therapeutischem Zweck.
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