Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Gewerbliche Tätigkeit eines Übersetzungsbüros
Sobald ein Übersetzungsbüro über angestellte Übersetzer oder Subunternehmer auch Übersetzungen in Sprachen anbietet, die der oder die Eigentümer nicht beherrschen, liegt eine gewerbliche statt einer freiberuflichen Tätigkeit vor.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist ein Übersetzer nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig, wenn er auch Übersetzungen in Sprachen anbietet, die er selbst nicht beherrscht. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Übersetzungen von Subunternehmern oder von angestellten Mitarbeitern ausgeführt werden. Auch die Tatsache, dass der Übersetzer die für sein Büro wichtigste Sprache selbst beherrscht, hat keine Auswirkungen auf die steuerlichen Folgen. Für die Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit muss die Qualifikation des Betriebsinhabers den gesamten Bereich der betrieblichen Tätigkeit umfassen. Aus diesem Grund hat der Bundesfinanzhof einer Gesellschaft die Anerkennung als Freiberufler versagt, die ihren Kunden nicht nur Übersetzungen in von den Gesellschaftern beherrschten Sprachen liefert, sondern durch Zukauf von Fremdübersetzungen regelmäßig auch in anderen Sprachen Übersetzungen lieferte.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig
