Aktuelles

ATS GMBH

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr

Bleiben Sie informiert

In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.



Änderung bei ermäßigter Besteuerung nicht entnommener Gewinne

Eine Änderung des Wahlrechts über die ermäßigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne ist auch bei einer späteren Änderung der Gewinnfeststellung nicht mehr möglich, wenn der Steuerbescheid des Folgejahres bereits bestandskräftig geworden ist.

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können den nicht entnommenen Gewinn auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz besteuern lassen. Dieser Antrag auf ermäßigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne kann auch wieder zurückgenommen werden, allerdings nur bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids für das Folgejahr. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun klargestellt, dass das Gesetz in Bezug auf diese Frist eindeutig ist und eine Änderung des Wahlrechts damit auch bei einer späteren Änderung der Gewinnfeststellung durch das Finanzamt nicht mehr möglich ist, wenn das Folgejahr bereits bestandskräftig veranlagt ist.


Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.

Treten sie mit uns in Kontakt

ATS GmbH – Allgemeine Treuhand, Steuerberatungsgesellschaft
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig