Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Lese- und Rechtschreibschwäche als außergewöhnliche Belastung
Therapiekosten für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche werden nur mit vorherigem amtsärztlichen Attest als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass Aufwendungen für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig sind, wenn ein vor Beginn der Behandlung ausgestelltes amtsärztliches Gutachten über deren Notwendigkeit vorgelegt wird. Ein nachträglich eingeholtes amtsärztliches Gutachten ist nicht ausreichend: Bereits vor Beginn der Behandlung muss der Nachweis erbracht sein, dass die Lese- und Rechtschreibschwäche Krankheitswert hat und eine Therapie erfordert.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig