Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Übergangsregelung gilt nicht für alle Arbeitgeber
Arbeitgeber, die bisher die Beiträge nach der besonderen Beitragsfälligkeit abgeführt haben, dürfen die Übergangsregelung zur neuen Beitragsfälligkeit nicht in Anspruch nehmen.
Zunächst hatten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung verlautbaren lassen, dass die Übergangsregelung zur neuen Beitragsfälligkeit für die Sozialversicherungsbeiträge für alle Arbeitgeber gilt. Erst Ende Januar ist dem Bundesversicherungsamt aufgefallen, dass es dieser Auslegung nicht zustimmen kann: Arbeitgeber, die bis einschließlich Dezember 2005 die Beiträge nach der besonderen Beitragsfälligkeit abführten, also schon zum 25. des laufenden Monats, dürfen die Übergangsregelung nicht anwenden. Die betroffenen Arbeitgeber können nun wählen, ob sie einen Korrekturbeitragsnachweis für Januar erstellen und die Januarbeiträge zusammen mit den Februarbeiträgen abführen wollen, oder ob sie die Januarbeiträge einfach in die Beitragsnachweise für den Februar mit aufnehmen und zum Fälligkeitstag im Februar abführen wollen. Im Zeitpunkt der Zahlung unterscheiden sich die beiden Alternativen also nicht.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig
