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ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
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In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Kontaktpflege mit dem Kind ist keine außergewöhnliche Belastung
Fahrtkosten für Besuche beim eigenen Kind sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Kosten, die Ihnen für Abholfahrten und Besuche bei Ihrem Kind entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Aufwendungen für Kontaktpflege sind bereits durch das Kindergeld und den Kinderfreibetrag abgegolten und deshalb nicht mehr außergewöhnlich. Parallel zum Steuerrecht wird auch im Zivilrecht vertreten, dass Sie als Umgangsberechtigter die üblichen Kosten grundsätzlich selbst zu tragen haben.
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