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Aktuelles zur Altersvorsorge

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In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.



Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

Spenden an ausländische gemeinnützige Einrichtungen sind nach deutschem Recht nicht steuerlich abzugsfähig.

Sie dürfen Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke in bestimmtem Umfang als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte abziehen. Dies gilt nicht nur für Spenden in Form von Bargeld, sondern auch für die Zuwendung von Wirtschaftsgütern, also Sachspenden. Empfänger Ihrer Zuwendungen müssen inländische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische Dienststellen sein. Spenden, die unmittelbar an ausländische gemeinnützige Einrichtungen erfolgen, sind nach deutschem Recht nicht abziehbar.


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ATS GmbH – Allgemeine Treuhand, Steuerberatungsgesellschaft
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04315 Leipzig