Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Aufwendungen zur Beseitigung von Mieterschäden
Aufwendungen zur Beseitigung von Mieterschäden vor einer Selbstnutzung der Wohnung sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
Aufwendungen für Schönheitsreparaturen und zur Beseitigung kleinerer Schäden und Abnutzungserscheinungen, die Sie als Steuerpflichtiger an Ihrer bisher vermieteten Wohnung vor deren eigener Nutzung durchführen, sind grundsätzlich keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Im Gegensatz dazu können Aufwendungen zur Beseitigung eines Schadens, der die mit dem gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache verbundene Abnutzung weit übersteigt, Werbungskosten sein. Gleiches gilt für Ausgaben, die Sie aufwenden, um einen mutwillig verursachten Schaden zu beheben.
Die Einbehaltung einer Mieterkaution führt zu einer Einnahme im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ebenso führen Reparaturen, die mit Mitteln der einbehaltenen Kaution durchgeführt werden, grundsätzlich zu abzugsfähigen Werbungskosten.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig
