Aktuelles
ATS GMBHAktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge
Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr
Bleiben Sie informiert
In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.
Voraussetzungen für den Verlustabzug beim Erben
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Erbe den noch nicht verbrauchten Verlustabzug des Erblassers geltend machen.
Verluste, die in einem Veranlagungszeitraum nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden können, sind unter bestimmten Voraussetzungen in den Folgejahren steuermindernd zu berücksichtigen ("Verlustabzug"). Besteht im Erbfall beim Erblasser ein noch nicht verbrauchter Verlustabzug, können Sie als Erbe diesen grundsätzlich geltend machen. Bedingung ist dabei jedoch, dass Sie als Erbe durch die vom Erblasser erzielten Verluste auch wirtschaftlich belastet sind. Eine wirtschaftliche Belastung liegt dann nicht vor, wenn die Verluste des Erblassers aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft stammen, er die Beteiligung bereits zu Lebzeiten auf einen Dritten übertragen hat und sich letzterer dabei verpflichtet hat, den Erblasser von allen Ansprüchen der Gläubiger freizustellen.
Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.
Treten sie mit uns in Kontakt
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig