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In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.



Gebühren für verbindliche Auskünfte

Gebühren für verbindliche Auskünfte des Finanzamts zur Gewerbesteuer sind ab diesem Jahr nicht mehr als Betriebsausgaben abziehbar.

Seit rund 18 Monaten verlangen die Finanzbehörden Gebühren für die Erteilung verbindlicher Auskünfte. Als steuerliche Nebenleistungen sind diese Gebühren nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie sich auf nicht abziehbare Steuern beziehen. Da die Gewerbesteuer durch die Unternehmenssteuerreform 2008 ab diesem Jahr keine abzugsfähige Steuer mehr ist, sind auch die damit verbundenen Gebühren für verbindliche Auskünfte nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig.


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