Aktuelles

ATS GMBH

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr

Bleiben Sie informiert

In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.



Rückstellung für EDV-Anpassungen an elektronische Betriebsprüfung

Die Bildung einer Rückstellung für die Anpassung der EDV-Anlage für den Zugriff der Betriebsprüfer auf die elektronische Buchführung ist nicht zulässig.

Das Finanzamt darf im Rahmen einer Betriebsprüfung Einsicht in die gespeicherten Buchhaltungsdaten nehmen und das vorhandene EDV-System zur Prüfung dieser Daten nutzen. Es kann auch verlangen, dass die Daten nach seinen Vorgaben maschinell ausgewertet oder ihm auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten dafür muss das Unternehmen selbst tragen.

Die Oberfinanzdirektion Rheinland weist aber darauf hin, dass die Bildung einer Rücklage für die Anpassung des EDV-Systems an diese Vorgaben nicht zulässig ist, weil die gesetzliche Vorgabe weder inhaltlich noch zeitlich so konkret ist, dass sie von einer Innenverpflichtung eindeutig abgegrenzt werden könnte. Außerdem ist die Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht sanktionsbewehrt, auch wenn dann eine Steuerschätzung droht.


Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.

Treten sie mit uns in Kontakt

ATS GmbH – Allgemeine Treuhand, Steuerberatungsgesellschaft
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig