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Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026

Bis zur endgültigen Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro fällt für Paketsendungen aus dem EU-Ausland ab dem 1. Juli 2026 eine pauschale Abgabe von 3 Euro an.

Bisher konnten Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden. Vor allem große chinesische Anbieter wie Shein und Temu haben sich das zunutze gemacht, um Billigprodukte möglichst günstig an Kunden in der EU zu vertreiben. Weil die Anbieter innerhalb der EU unter der Billigkonkurrenz aus dem Ausland leiden und die öffentlichen Kassen noch nie undankbar für eine neue Einnahmequelle waren, hatten die EU-Staaten schon im November 2025 beschlossen, die 150-Euro-Freigrenze abzuschaffen. Weil jedoch erst eine Online-Plattform zur Abwicklung und Kontrolle der neuen Regelung entwickelt werden muss, ist deren Umsetzung erst für Mitte 2028 geplant.

Bis es soweit ist, hat die EU eine Übergangsregelung vereinbart, nach der ab dem 1. Juli 2026 für zwei Jahre eine Abgabe für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro erhoben wird. Diese pauschale Zollabgabe beträgt 3 Euro. Hinzu kommt wie bisher die Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings fällt die Abgabe nicht pro Paket an, sondern pro Zollposition im Zolltarif der EU. Für den Käufer ist dabei nicht immer einleuchtend, was in dieselbe Zollposition fällt und was nicht. Beispielsweise gibt es für Kleidung im Zolltarif ebenso verschiedene Unterpositionen für unterschiedliche Materialien wie für unterschiedliche Kleidungsarten. Wer also drei Damenblusen aus Seide bestellt, zahlt insgesamt nur eine Abgabe von 3 Euro, weil alle Artikel in dieselbe Zolltarifposition fallen. Enthält die Bestellung dagegen eine Bluse aus Seide und eine aus Synthetik oder eine Damenbluse und ein Herrenhemd, fällt eine Abgabe von 6 Euro an. Immerhin unterscheidet der Zolltarif nicht nach Alter, nur nach Geschlecht. Kleidung für Mädchen fällt also in dieselbe Kategorie wie Damenkleidung und Jungenkleidung in die Kategorie der jeweiligen Herrenkleidung.

Diese Feinheiten erfordern manchmal etwas Tüftelei bei der Bestellung, wenn man möglichst abgabensparsam mehrere Produkte in einer Bestellung kombinieren will. Wie sich diese Pauschalabgabe auf das Geschäft von Shein, Temu & Co. auswirkt, wird sich bald zeigen. Die Regelung ist nicht zuletzt eine Reaktion darauf, dass Shein, Temu und andere chinesische Billiganbieter nach den Zollkapriolen in den USA den Vertrieb in die EU deutlich forciert haben.


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