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Meldung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern

Angesichts von Rekordpreisen für Benzin und Diesel diskutiert die Regierung wieder Entlastungsmaßnahmen, wobei für eine Dirketzahlung an die Bürger die Meldung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern notwendig ist.

Derzeit gehen die Preise für Treibstoff und andere Mineralölprodukte wieder einmal durch die Decke. Nach dem Tankrabatt im Mai und Juni denkt die Bundesregierung über eine weitere Entlastung der Bürger nach, die diesmal aber möglicherweise anders umgesetzt werden soll. Weit oben auf der Liste möglicher Entlastungen ist eine Direktzahlung an die gebeutelten Bürger. Bei der Energiepreispauschale nach dem Beginn des Ukrainekriegs 2022 musste sich der Staat damals noch der Hilfe der Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger und Finanzämter bedienen, weil es keine Möglichkeit für eine zentrale Auszahlung an alle Bürger gab. Daraus hat der Staat aber Lehren gezogen und eine Datenbank für die Bankverbindungen aller Bürger geschaffen.

Auch wenn die Datenbank vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet wird, dient sie nicht steuerlichen Zwecken, sondern wird ausschließlich für Auszahlungen genutzt. Bisher haben allerdings nur rund 19 % der Bürger von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Bankverbindung dort hinterlegen zu lassen. Wer dies noch nicht getan hat, sollte daher nun nochmal darüber nachdenken, die Meldung der Bankverbindung nachzuholen. Sollte sich die Regierung nämlich tatsächlich für eine Direktzahlung an alle Bürger entscheiden, kommt das Geld dann auch verzögerungsfrei an.

Für die Meldung gibt es mehrere Wege. Wer ein ELSTER-Konto hat, kann dies dort mit wenigen Klicks über das Formular "Meldung Ihrer Bankverbindung an das BZSt" erledigen. Für andere Personen, z. B. Ehe- oder Lebenspartner ist dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Diese müssen sich selbst bei ELSTER registrieren. Alternativ bieten viele Banken im Online-Banking oder auf Anfrage an, die Bankverbindung an das BZSt zu melden. Auch der Steuerberater kann die Meldung erledigen. Und schließlich gibt es noch die App BZSt IBAN+, die allerdings für die Meldung entweder ein ELSTER-Zertifikat oder eine BundID erfordert. Die Meldung der Bankverbindung (IBAN) ist und bleibt freiwillig und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Für jeden Bürger wird immer nur eine IBAN gespeichert.


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