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Finanzminister plant Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne
Ab 2028 will der Bundesfinanzminister auch Gewinne aus Kryptowerten der Abgeltungsteuer unterwerfen, womit die Steuerfreiheit solcher Gewinne nach einer Haltefrist von einem Jahr wegfallen würde.
Für Anleger, die in Bitcoin & Co. investiert haben, hält das Jahr 2026 vor allem schlechte Nachrichten parat. Nicht nur ist der Bitcoin-Kurs seit seinem Höchststand vor einem Jahr auf rund die Hälfte eingebrochen und bewegt sich seit Monaten zwischen 60.000 und 65.000 US-Dollar. Auch der Fiskus hat es auf die Anleger abgesehen, denn zum Stopfen von Haushaltslöchern hat der Finanzminister auch Kryptoanleger als Steuerquelle entdeckt. Ab 2028 sollen nach einem vom Bundesfinanzministerium erarbeiteten Gesetzentwurf Spekulationserlöse mit Bitcoin und anderen Kryptowerten den Erträgen aus Wertpapieren gleichgestellt werden und damit ebenfalls unter die Abgeltungsteuer fallen.

Damit würde auf Kurserträge nach Abzug des Sparerfreibetrags von 1.000 Euro unabhängig von der Haltedauer eine Steuer in Höhe von 25 % anfallen. Dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Wie bei anderen Kapitalerträgen ist auch hier eine Günstigerprüfung möglich, falls der individuelle Steuersatz niedriger sein sollte. Bisher sind Erlöse aus Spekulationen mit Kryptowährungen wie bei Gold und anderen Wertgegenständen nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei. Das Ministerium verspricht sich aus der Besteuerung von Kryptogewinnen jährliche Einnahmen von rund 350 Millionen Euro - vorausgesetzt, die Kurse der Kryptowährungen ziehen wieder an.
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