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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
Die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen stehen aufgrund einer Verfassungsbeschwerde auf dem Prüfstand.
Bekanntlich gibt es bei der Erbschaftsteuer nach wie vor diverse Ausnahme- und Begünstigungsregelungen für Betriebsvermögen, während andere Vermögensarten entweder gar nicht begünstigt sind oder nur in deutlich geringerem Umfang. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist deshalb eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die sich gegen die Begünstigung von Betriebsvermögen und die fehlende Begünstigung sonstigen Privatvermögens bei der Erbschaftsteuer wendet. Zu dieser Beschwerde fand am 13. Oktober 2026 die mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht statt. Eine Entscheidung des Gerichts wird deshalb in den nächsten Monaten, möglicherweise also noch in diesem Jahr, erwartet.

Zwar ist es möglich, dass dabei für viele Erben potenziell bessere Regelungen herauskommen könnten, beispielsweise durch eine moderate Anhebung der seit vielen Jahren unveränderten Freibeträge. Profitieren dürften aber in erster Linie die Erben kleinerer Vermögen. Vor allem bei der Übertragung oder Vererbung von Betriebsvermögen dürfte es dafür in vielen Fällen teurer werden, falls die Verfassungsrichter die bisherigen Begünstigungsregelungen als zu großzügig ansehen. Wer sich die Versteuerung zu den bisherigen Konditionen sichern will, hat daher nur noch ein begrenztes Zeitfenster, um die Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung in Angriff zu nehmen.
Sollte das Gericht zu dem Ergebnis gelangen, dass die bisherigen Begünstigungsregelungen nicht verfassungskonform sind, dann muss der Gesetzgeber recht zügig eine umfassende Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts in Angriff nehmen. Auch wenn dafür bereits viele Vorschläge kursieren, steht die tatsächliche Ausgestaltung einer solchen Reform völlig in den Sternen.
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