Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 249

Aktuelles

ATS GMBH

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge

Aktuelles zur Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Erbschaft und mehr

Bleiben Sie informiert

In unserem Informationsbereich finden Sie aktuelle Informationen zur Altersvorsorge oder für Existenzgründer. Aber auch Arbeitshilfen wie Online-Rechner. Alle Informationen werden ständig aktualisiert.



Echte Abfindung kann nicht in Wertguthaben einfließen

Weil eine echte Abfindung kein sozialversicherungspflichtiger Lohn ist, kann sie nicht in ein Wertguthaben einfließen und ist damit lohnsteuerpflichtig.

Eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes kann nicht zur Aufstockung eines Zeitwertkontos genutzt werden, meint das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Die Abfindung ist zwar lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn, der mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugeflossen ist. Die Abfindung ist jedoch kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt, womit eine Vereinbarung über die Zuführung der Abfindung zu einem Wertguthaben wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage unwirksam ist, da eine echte Abfindung nicht wertguthabenfähig ist. Gegen das Urteil hat der klagende Arbeitgeber Revision eingelegt.


Warning: file_get_contents(): SSL operation failed with code 1. OpenSSL Error messages: error:0A000126:SSL routines::unexpected eof while reading in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 309 Warning: file_get_contents(): SSL: Success in /mnt/web406/d1/78/53591678/htdocs/WordPress_01/wp-content/plugins/infodienst/infodienst.php on line 309

Arbeitshilfen und Online-Rechner,Steuerterminkalender, Existenzgründer. Personal, Arbeit und Soziales, GmbH-Ratgeber, Umsatzsteuer, Selbständige und Unternehmer, Einkommensteuer – Arbeitnehmer, Einkommensteuer – Immobilien, Einkommensteuer – Ehepartner und Kinder, Vermögensaufbau und Altersvorsorge, Erbschaft und Schenkung, Internet und Telekommunikation, Steuerverwaltung und Steuerprüfungen.

Treten sie mit uns in Kontakt

ATS GmbH – Allgemeine Treuhand, Steuerberatungsgesellschaft
kohlgartenstr. 15
04315 Leipzig